Die
als Kommanditgesellschaft agierende Rechts- und Steuerberatungskanzlei
K. Helińska & Partner wurde 2001 gegründet, aber ihr Ursprung
geht auf das Jahr 1997 zurück, in dem sich ihre späteren
Gründer bei Ernst & Young zum ersten Mal begegnet sind,
um nach vier Jahren enger Zusammenarbeit im November 2001 eine
eigene Rechtsberatungsfirma zu gründen. Bis dahin waren
alle späteren Partner in der Rechts- und Steuerberatungsabteilung
der Stettiner Filiale von Ernst & Young tätig. Durch
die gemeinsame Beschäftigung in der regionalen Filiale dieses
zur sog. „Big Five” gehörenden Unternehmens
hatten sie die Möglichkeit, ihr juristisches Fachwissen
zu vertiefen, die Kenntnis der Bedürfnisse der Unternehmen
und der Marktregeln zu erlangen sowie Erfahrungen auf vielen
Tätigkeitsgebieten inländischer und internationaler
Unternehmen zu sammeln. Ihre Tätigkeit für das global
agierende Unternehmen Ernst & Young hat ihnen eine Menge
gebracht, aber auch sie haben für das Unternehmen sehr viel
geleistet, vor allem aber, wie sie hoffen, für seine Kunden.
Als Wirtschaftsberatungsunternehmen baut die
sich stets entwickelnde Kanzlei auf der durch ihre Gründer erworbenen Kenntnis lokaler,
regionaler, nationaler und internationaler Märkte auf. Ihre
Aktivitäten orientieren sich an den Gegebenheiten des polnischen
Marktes, wobei der Leistungsstandard den durch renommierte multinationale
Rechtsberatungsfirmen gesetzten Maßstäben entspricht.
Die Kanzlei verbindet eine dynamische Entwicklung mit traditionellen
Werten, insbesondere einer hohen Rechtskultur.
Ihre Partner sind Experten auf vielen Rechtsgebieten
und werden dadurch den spezifischen Bedürfnissen und Wünschen ihrer
Mandanten gerecht. Die Rechts- und Steuerberatungskanzlei K. Chylak & Partner
hilft ihren Mandanten, gesetzliche Änderungen und wirtschaftliche
Entwicklungen zu antizipieren und zu verfolgen und entsprechende
Anpassungsmaßnahmen durchzuführen. Dadurch stellt sie
sich den mit moderner Marktwirtschaft verbundenen Aufforderungen
gemeinsam mit ihren Mandanten.
Die Beratungsdienstleistungen der Kanzlei reichen
von der Entwicklung strategischer Konzepte, Betreuung von Verhandlungen
und Gerichtsverfahren
bis zur Unterstützung bei Planung und Gestaltung von Transaktionen
und Sicherung ihrer effektiven Umsetzung.
Bei unseren Kunden handelt es sich um mittelgroße
polnische und internationale Unternehmen aus verschiedenen Branchen.
Als Reaktion auf Forderungen und Erwartungen der Mandanten kam
es zu einer dynamischen Entwicklung der Rechts- und Steuerberatungsdienstleistungen
in folgenden Fachbereichen:
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Fusionen und
Firmenübernahmen
- Handelsrecht
- Zivilrecht, insbesondere alle Fragen rund um
den Vertrag
- Geschäftsverhandlungen
- Urheberrecht
- Steuer-, Zoll- und internationales Steuerrecht
- Arbeitsrecht
- Verwaltungsrecht, insbesondere Umwelt-, Devisen-
und Baurecht
- Betreuung von Gerichtsverfahren, darunter auch
Verfahren in steuerrechtlichen Sachen.
In dem durch die vorgenannten Fachbereiche definierten Rahmen beschäftigen
wir uns spezifisch mit
-
Gesellschafts- und Handelsrecht in Bezug auf Gründung,
Fusionen, Übernahmen und Restrukturierung von Gesellschaften, grenzübergreifende
Investitionen und Verträge zwischen Gesellschaftern. Bei Beratung
orientieren wir uns jeweils an dem vom Mandanten beabsichtigten wirtschaftlichen
Zweck und setzen uns dabei gleichzeitig mit steuerlichen und rechtlichen
Aspekten auseinander, um auf diese Weise ein optimales wirtschaftliches
Ergebnis zu erreichen. Der Kunde erhält von uns nicht nur einen
kompletten Vertragstext, sondern auch alle erforderlichen Begleitdokumente
und Analysen, die ihm einen genauen Überblick über mögliche
Alternativen verschaffen und die Wahl einer optimalen L ösung ermöglichen;
-
zivil- und handelsrechtlichen Verträgen wie Kauf-, Pacht- und Leasingverträge über bewegliche
Sachen, Immobilien und Rechte, Zessions-, Franchising- und
Lizenzverträge
und andere steuerpolitischen Instrumente wie z.B. Verträge über
Kostenteilung oder hybride Darlehensverträge. Wir beraten
in allen möglichen Aspekten des inländischen und grenzübergreifenden
Waren- und Dienstleistungsverkehrs;
-
Führung von Verhandlungen mit Schuldnern
und Gläubigern zur Erwirkung und effektiven Umsetzung von Vereinbarungen über
Schulden und Umstrukturierung von Forderung und zur Vermeidung potentieller
zeit- und kostenaufwendiger Gerichtsverfahren. Durch Organisierung
und Führung von Verhandlungen helfen wir unseren Mandanten,
eine Lösung zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf gütlichem
Wege zu finden. Dies erwies sich in der Praxis als die am wenigsten
kostspielige und oft auch die effektivste Methode für den Umgang
mit Schuldnern;
-
Betreuung von Rechtsstreitigkeiten,
darunter auch in steuerlichen Sachen; Wenn eine gütliche
Einigung bzw. die Umsetzung der bereits bestehenden Einigung
nicht mehr möglich ist, stehen wir unseren Mandanten weiterhin
zur Seite und vertreten sie vor Gerichten sowohl in zivil-
als auch in wirtschaftsrechtlichen Sachen. Unsere Dienstleistungen
in steuerlichen Angelegenheiten umfassen außerdem Beratung
bei steuer- und zollrechtlichen Verfahren und abgabenbehördlichen
Außenprüfungen, an denen wir uns als Bevollmächtigter
auch beteiligen. In Fällen, in denen Einlegung von Rechtsmitteln
gegen behördliche Entscheidungen in steuer- und zollrechtlichen
Verfahren notwendig ist, vertreten wir unsere Mandanten vor
dem Hauptverwaltungsgericht. Auch bei Revisionsverfahren beim
Obersten Gericht sind wir als Vertreter beteiligt;
-
Unternehmensrestrukturierung und
-optimierung, bei Bedarf aber auch mit Liquidations-, Konkurs-
und Vergleichsverfahren (Sanierungsverfahren),
-
Due Dilligence-Prüfungen (vor Firmenübernahme
zur Ermittlung des mit der Übernahme verbundenen Risikos); Bei
geplanter Firmenverschmelzung oder -übernahme muss manchmal
die rechtliche (und somit auch die steuerrechtliche) und finanzielle
Lage des zu übernehmenden Unternehmens überprüft werden.
Unsere Kanzlei führt dann eine Due Diligence in Bezug auf den
Rechtsstand (und die Ordnungsmäßigkeit der abgabenrechtlichen
Abrechnung) des jeweiligen Unternehmens. Bei der Prüfung werden
vor allem Eigentumsrechtstitel verifiziert und Handels- und
Arbeitsverträge,
der Status jeweils anhängiger Gerichts- und Verwaltungsverfahren,
Umweltschutzaspekte und alle Genehmigungen und Konzessionen überprüft.
Verifiziert wird auch die interne Dokumentation des geprüften
Unternehmens. Der Prüfungsumfang ist natürlich in jedem
Fall immer auf die individuellen Bedürfnisse des Mandanten zugeschnitten.
Durch unsere Zusammenarbeit mit Management-Experten, Wirtschaftsprüfern
und Sachverständigen ist es immer gewährleistet, dass das
Gesamtbild des Transaktionsgegenstandes vollkommen ist;
-
Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht;
Wir unterstützen unsere Mandanten in Bezug auf Schutz und Anmeldung
der Erfindungen und Patente und bei Lizenzverhandlungen in
Bezug auf Schutz des geistigen Eigentums und der Urheberrechte, insbesondere
bei Vertr ägen über
die Überlassung von Softwareprodukten;
-
Arbeitsrecht und Beratung in allen Bereichen
des Arbeitsrechts, u.a. in Bezug auf Erstellung und Aufhebung
von Arbeitsverträgen. Wir vertreten unsere Mandanten vor der
Staatlichen Arbeitsinspektion, dem Gesundheitsamt und dem Arbeitsamt
bei allen
obligatorischen Tätigkeiten, behördlichen Prüfungen
und Kontrollen der Personaldokumentation. Zu unseren Leistungen
gehören
außerdem die Beratung in Fragen über Gewerkschaften und
betriebliche Tarifverträge und in Sachen betriebliche Rentenpolitik
und Zeitarbeit sowie die Vertretung der Mandanten vor dem Arbeitsgericht;
-
Problematik der Transferpreise und Aufbereitung
der diese betreffenden Dokumentation unter Einhaltung polnischer
Steuervorschriften und internationaler Standards (OECD-Richtlinien)
und Erstellung interner Berichte f ür
den Vorstand;
-
steuerlicher und laufender Planung und
strategischer Beratung; hierzu gehören: Erstellung von Gutachten
und Analysen und Schätzung der mit geplanten Maßnahmen
verbundenen Risiken. Wir definieren sowohl die Prämissen als
auch die einzelnen Aspekte der Umsetzung der geplanten Maßnahmen
so, dass ihre negativen steuerlichen Folgen für den Mandanten
bei vertretbarem Verhältnis zwischen dem erwarteten Gewinn und
dem geschätzten Risiko minimiert werden können. Die Risikoschätzung
erfolgt in solchem Fall durch unsere Kanzlei;
-
Zoll- und Grenzabfertigungsabgaben und
bieten in dieser Hinsicht, basierend auf unserem Fachwissen
und praktischer Erfahrung, komplexe und hochwertige Dienstleistungen,
die neben Planung
auch laufende bzw. fallspezifische Beratung in Bezug auf bereits
definierte Zollfragen und im Rahmen laufender Zollverfahren umfassen.
Zu den wichtigsten Leistungen zählen hier:
-
Beratung und Hilfe
bei Berechnung der Höhe der Zollabgaben,
der Verbrauchsteuern und der Mehrwertsteuer,
-
Beratung
in Sachen Zoll, Zollbefreiung und Einschränkungen
bei Kontingentierung,
-
Auslegung der gesetzlichen Vorschriften,
-
Entwicklung
und Analyse der Importstruktur,
-
Klärung zollrechtlicher
Fragen im Investitionsbereich,
-
Durchführung von Vergleichsanalysen
für verfügbare
Transaktionsmodelle und Ermittlung steuerlich
optimaler Varianten,
-
Unterstützung bei zollamtlicher Abfertigung
von Importwaren und Gütern, die im unveränderten Zustand
wieder ausgeführt
werden sollen,
-
Beratung in zollrechtlichen
Fragen betreffend die Lohnveredelung
in Polen,
-
Beratung und Hilfe bei Abwicklung zollrechtlicher
Prozeduren,
-
Vertretung beim Appellationsgericht,
-
Hilfe
bei Zolllagereinrichtung;
-
Wettbewerbsschutzrecht; Da man bei Definierung
der Prämissen für den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens
immer die sich aus den Vorschriften über den Wettbewerbsschutz
ergebenden Einschränkungen berücksichtigen muss, helfen
wir unseren Mandanten, ein Netz der Geschäftsbeziehungen und –relationen
aufzubauen und zu testen, das den Anforderungen dieser Vorschriften
gerecht wird, und vertreten unsere Mandanten bei einschlägigen
Behörden. Im Rahmen der erbrachten Leistung sorgen wir für
die Konformität aller Lizenz- und Vertriebsverträge mit
den Vorschriften über
den Wettbewerbsschutz;
-
Verwaltungsrecht; Begutachtung und Vertretung
bei Verwaltungsverfahren, einschließlich Verfahren zur Erwirkung
von Genehmigungen, Erlaubnisse, Lizenzen und Zertifizierungen.
Wir beraten unsere Mandanten über diverse Rechtsfragen, darunter
in Sachen Bau- und Umweltrecht;
Unternehmenssanierung, darunter mit
Mitwirkung bei Sanierungsverfahren, Entwicklung von Unternehmenssanierungsprogrammen
in Krisensituationen, Beratung bei ihrer Umsetzung und Führung
von Verhandlungen mit Lieferanten, Mitarbeitern, Gewerkschaften
und Banken;
Immobilienrecht und bieten unseren Mandanten in dieser Hinsicht
Beratung, Führung von Verhandlungen und Betreuung von Vertragsabschlüssen über
Immobilienerwerb und Finanzierung einschließlich der Factoring-
und Leasingverträge. Unterstützt durch Umweltschutzexperten
helfen wir unseren Mandanten, die Sicherheit zu erlangen, dass
mit dem potentiellen Erwerb der Immobilie keine nutzungsbedingten umweltschutzrechtlichen
Verpflichtungen oder Strafen verbunden sind. Wir betreuen auch
ausländische
Mandanten bei Einholung erforderlicher Grundstückserwerbsgenehmigungen
und Gestaltung der abzuschließenden Verträge mit Architekten,
Bauunternehmen und Mietern;
Betreuung und Dokumentation
laufender Geschäfte der Mandanten,
durch die eine besonders enge Beziehung zu unseren Mandanten
zum Ausdruck kommt, denn bei Dienstleistungen dieser Art nehmen die Partner
und die
Mitarbeiter der Kanzlei an Gesellschaftsversammlungen als Bevollmächtigte
des jeweiligen Mandanten teil und wirken in dessen Namen bei
der Beschlussfassung mit. Außerdem vertritt die Kanzlei ihre Mandanten
vor Wirtschaftsgerichten und übernimmt für sie die Anmeldung
von Firmendaten bei entsprechendem Gerichtsregister nach vorheriger Erstellung
erforderlicher Unterlagen.
Wir führen auch Protokollbücher für Gesellschaftsversammlungen
und Anteilsbücher und nehmen dort entsprechende Eintragungen gemäß dem
jeweils aktuellen Rechtstand vor.
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