STEUERRUNDSCHREIBEN
01/09/2003
Neue Regeln für die Abrechnung der Körperschaftsteuer
Ab 1. Januar 2003 werden die neuen Regelungen über die Körperschaftsteuer in Kraft treten. Die neuen Regelungen geben die Möglichkeit die Abrechnung der Körperschaftsteuer viel einfacher zu machen. Das Gesetz ermöglicht nämlich die Wahl einer vereinfachten Zahlungsform für die Körperschaftsteuervorauszahlungen, wodurch sich u.a. monatliche Steuererklärungen vermeiden lassen. Sie sind insoweit wichtig, als die Zeit der Budgetierung und der Wahl einer geeigneten Zahlungsform für die Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer im kommenden Steuerjahr näher rückt.
STEUERRUNDSCHREIBEN
01/08/2003
Neue Befugnisse und Pflichten der Zollbehörden
Ab 1. September 2003, d.h. mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung der Woiwodschaftsfinanzkollegien vom 27. Juni 2003, übernehmen die Zollbehörden von den Steuerbehörden die Kompetenzen im Bereich der Bemessung der Akzise- und Umsatzsteuer. Die Direktoren der Zollkammern und die Zollamtleiter erhalten die Kompetenzen einer Steuerbehörde in Bezug auf die Akzisesteuer im Binnenverkehr. Ähnliche Kompetenzen werden ihnen in Bezug auf die Bemessung der Umsatzsteuer bei Import, Aufsicht über den Verkehr mit Akzisewaren und Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts und der Beschäftigung von Ausländern in Polen zugewiesen.
Die Aufgabe des vorliegenden Rundschreibens ist, den Leser über die Einführung neuer Regelungen und in groben Zügen über deren Umfang zu informieren. Das vorliegende Rundschreiben stellt weder einen Rat, ein Gutachten oder eine Auskunft über steuerrechtliche Pflichten (Steuerberatungsdienstleistungen) im Sinne des Art. 2 des Steuerberatungsgesetzes vom 5. Juli 1996 noch einen Rat oder ein Rechtsgutachten (Rechtshilfe) im Sinne des Art. 6 des Rechtsberatergesetzes vom 6. Juli 1982 dar. Bevor Sie irgendwelche Entscheidungen oder Maßnahmen treffen, empfehlen wir, dass Sie sich zu dem Anwendungsbereich der einzelnen Rechtsvorschriften und der angedeuteten Lösungen von Ihrem Berater informieren und beraten lassen.