RECHTSRUNDSCHREIBEN
02/09/2003
Gesamtschuldnerische Haftung des Bauherrn und des Auftragnehmers gegenüber Unterauftragnehmern
Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie an die Änderungen in den Vorschriften des Zivilgesetzbuches erinnern, die am 24. April 2003 in Kraft getreten sind. Im Rahmen dieser Änderungen wurde u.a. der Art.6471 eingefügt, der die gegenseitigen Relationen zwischen Auftragnehmern und Unterauftragnehmern und das Problem der Haftung des Bauherrn in Bezug auf die Entlohnung des Unterauftragnehmers regelt. Die neuen Regelungen verpflichten außerdem bauvertragschließende Parteien, in dem Bauvertrag auch den Umfang der durch den Auftragnehmer selbst oder durch einen Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistung festzulegen.
RECHTSRUNDSCHREIBEN
01/09/2003
Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr
Das vorliegende Rundschreiben soll dem Leser einen Überblick über die Änderungen geben, die das am 12. Juni 2003 verabschiedete Gesetz über die Zahlungsfristen bei Handelstransaktionen mit sich bringen wird. Der Sinn und Zweck der Einführung der ab 1. Januar 2004 geltenden neuen Vorschriften ist u.a. die Anpassung der geltenden nationalen Bestimmungen zur Verhinderung von Zahlungsverzögerungen im Geschäftsverkehr an die EU-Standards und die dort übliche Praxis.
Die Aufgabe des vorliegenden Rundschreibens ist, den Leser über die Einführung neuer Regelungen und in groben Zügen über deren Umfang zu informieren. Das vorliegende Rundschreiben stellt weder einen Rat, ein Gutachten oder eine Auskunft über steuerrechtliche Pflichten (Steuerberatungsdienstleistungen) im Sinne des Art. 2 des Steuerberatungsgesetzes vom 5. Juli 1996 noch einen Rat oder ein Rechtsgutachten (Rechtshilfe) im Sinne des Art. 6 des Rechtsberatergesetzes vom 6. Juli 1982 dar. Bevor Sie irgendwelche Entscheidungen oder Maßnahmen treffen, empfehlen wir, dass Sie sich zu dem Anwendungsbereich der einzelnen Rechtsvorschriften und der angedeuteten Lösungen von Ihrem Berater informieren und beraten lassen.